
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluß
1. Lieferungsverträge werden nur aufgrund dieser Bedingungen abgeschlossen.
2. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind.
3. Sämtliche Angebote und Erklärungen sind freibleibend und gelten erst mit schriftlicher Bestätigung. Aufträge, die der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nicht bestätigt, gelten als abgelehnt.
2. Ausführung der Lieferung
1. Die Versandgefahr trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftragnehmer ist zu Mehr- oder Minderlieferungen im Umfang von 10 % berechtigt.
3. Berechnet wird die gelieferte Menge. Teillieferungen sind nach Ankündigung des Auftragnehmers zulässig.
4. Vom Auftragnehmer oder in seinem Auftrag hergestellte Filme oder andere Hilfsmittel bleiben auch dann Eigentum des Auftragnehmers, wenn die Herstellungskosten ganz oder teilweise in Rechnung gestellt und vom Auftragnehmer bezahlt sind. Die Rechnungen über die Hilfsmittel sind ohne Abzug zahlbar. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der Hilfsmittel trifft den Auftragnehmer nicht.
5. Die Verantwortung für die Beachtung von Schutz- und Urheberrechten an der bestellten Ausstattung trägt der Auftraggeber. Soweit dem Auftragnehmer fremde Schutz- und Urheberrechte bekannt sind, weist er den Auftraggeber darauf hin.
6. Aufträge auf Abruf sind im Zweifel spätestens innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzurufen. Bei Nichtabruf ist der Auftragnehmer berechtigt, alle nicht vergüteten Kosten in Rechnung zu stellen.
3. Verpackung und Versand
1. Die Lieferung erfolgt in Kartons verpackt. Weitere Verpackungsmittel sind vom Auftraggeber ausdrücklich zu bestellen und werden diesem gesondert in Rechnung gestellt.
2. Der Versand erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Abschluss einer Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten veranlasst.
4. Material- und Entwurfsbereitstellung
1. Vom Auftraggeber beschafftes Material ist dem Auftragnehmer frei Haus zu liefern. Die mit der Zählung und gewichtsmäßigen Prüfung verbundene Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten. Verpackungsmaterial sowie durch die Bearbeitung entstehende Abfälle werden Eigentum des Auftragnehmers.
2. Für vom Auftraggeber übergebene Filme, Entwürfe, Zeichnungen und sonstige Unterlagen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Versicherung dieser Gegenstände ist Angelegenheit des Auftraggebers und von diesem auf eigene Kosten zu beschaffen.